Überquerung der Rheinbrücke auf der A1

Liebe Campingfreunde,

die Kenntnis dieser Klarstellung wäre vor der Saison sicher besser gewesen.  Folgende Informationen zur Nutzung der Leverkusener Rheinbrücke auf der A1:

F: Dürfen Wohnwagengespanne die Rheinbrücke trotz der Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen passieren?

A: Nach Angaben der zuständigen Verkehrshörde Bezirksregierung Köln dürfen trotz der aktuellen Gewichtsbeschränkungen von 3,5 Tonnen auf der A1-Rheinbrücke Leverkusen Wohnwagen-Gespanne über die Brücke fahren. Entscheidend sei hierbei das Gewicht jedes einzelnen Fahrzeuges, nicht das Gesamtgewicht des Gespanns.

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundesverkehrsministeriums von Januar dieses Jahres. Quelle: Rheinbrücke Leverkusen: Sperrung für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Die Leverkusener Rheinbrücke (A1) bleibt bis auf weiteres für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (LKW, Kleintransporter, Reisebusse usw.) gesperrt. Es gilt ein Fahrverbot für diese Fahrzeuge sowie eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Stundenkilometer für alle Fahrzeuge. Gespanne, bei denen jedes einzelne Fahrzeug unterhalb des zul. Gesamtgewichtes von 3,5 Tonnen liegt, dürfen die Brücke nutzen.Entscheidend ist das zulässige Gewicht jedes einzelnen Fahrzeuges, nicht das Gesamtgewicht des Gespanns.

Quelle: http://www.strassen.nrw.de/projekte/a-bei-lev/bauabschnitt-1.html

 Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Camping-Club Dipl.Ing. Dieter Diekmann,
Bundescaravan-und Motorcaravanreferent
Im Schwarzwald 42, 46244 Bottrop
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